Barrierefreiheit

Erklärung der Barrierefreiheit

Anforderung 1

Textalternativen: Für alle nicht-textuellen Inhalte werden Textalternativen angeboten, sodass der als Alternative vorbereitete Inhalt verwendet und entsprechend den Bedürfnissen der Benutzer umgewandelt werden kann, z. B. vergrößerte Schrift, Blindenschrift (Braille), von einer synthetischen Stimme vorgelesen, Symbole oder andere Darstellungsformen für die Inhalte.

Anforderung 2

Audio-Inhalte, Video-Inhalte, Animationen: bieten gleichwertige textliche Alternativen für Informationen, die durch Audio-Formate, Video-Formate, Formate mit animierten Bildern (Animationen), multisensorische Formate im Allgemeinen vermittelt werden.

BeschreibungÜbereinstimmung
Multimediale Inhalte (nur Audio, nur Video oder Animation ohne Audio), die keine Alternative zu den bereits auf der Website vorhandenen und als solche gekennzeichneten Textinhalten darstellen, müssen von der entsprechenden Textalternative begleitet werden.Ja
Multisensorische Inhalte (Video mit Audio, Animation mit Audio), die keine Alternative zu bereits auf der Website vorhandenen und als solche gekennzeichneten Textinhalten darstellen, werden von synchronisierten Untertiteln begleitet.Ja
Im Video- oder Animationsformat aufgezeichnete Inhalte, die Informationen oder Aktionen enthalten, die für die Bereitstellung eines Dienstes erforderlich sind und keine Alternative zu bereits auf der Website vorhandenen und als solche gekennzeichneten Textinhalten darstellen, werden von einer alternativen Beschreibung in Audio- oder Textformat begleitet.n.a.
Die live präsentierten Multimedia-Inhalte, die für die Bereitstellung eines Dienstes erforderlich sind, werden von synchronisierten Untertiteln begleitet.n.a.

Anforderung 3

Anpassungsfähig: Erstellen von Inhalten, die auf unterschiedliche Weise (z. B. mit vereinfachten Layouts) ohne Verlust von Informationen oder Struktur dargestellt werden können.

BeschreibungÜbereinstimmung
Informationen, Struktur und Korrelation zwischen verschiedenen Inhaltsblöcken auf den Seiten, können beliebig verwendet werden, da sie durch bestimmte Technologien kompatibel sind oder im Textformat zur Verfügung gestellt werden.Ja
Dort wo das Lesens der Inhalte durch eine bestimmte Reihenfolge bestimmt ist, damit sie verstanden werden, kommen Technologien zum Einsatz, die diese Reihenfolge korrekt definieren und mit der Barrierefreiheit kompatibel sind.Ja
Die Anleitungen, die zum Verständnis und zur Bedienung der Inhalte zur Verfügung gestellt werden, basieren nicht nur auf den sensorischen Eigenschaften ihrer Bestandteile (Form, Größe, Position, Ausrichtung oder Klang).Ja

Anforderung 4

Unterscheidbar: Das Anzeigen und das Anhören von Inhalten für den Benutzer erleichtern, indem Vorder- und Hintergrundinhalte voneinander getrennt werden.

BeschreibungÜbereinstimmung
Es wird nicht nur Farbe zur unterschiedlichen Darstellung von Informationen, zur Anzeige von Aktionen, zur Anforderung von Antworten oder als Element der visuellen Unterscheidung verwendet.Ja
Ton: Es wird eine Start-, Pausen- oder Stopp-Funktionalität angeboten. Alternativ gibt es einen Modus zur Regelung der Lautstärke, der unabhängig vom Standard-Lautstärkereglermodus des Systems ist.n.a.
Der automatisch gestartete Ton dauert nicht länger als drei Sekunden.n.a.
Die Texte, einschließlich jener die als Bilder dargestellt werden, haben einen Mindestkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund von mindestens 4,5:1.Ja
Texte mit mindestens 18 normalen Punkten oder 14 fettgedruckten Punkten, die als groß gelten, auch wenn sie als Bild dargestellt werden, haben einen Mindestkontrast von 3:1.Ja
Texte können ohne Hilfsmittel und ohne Verlust von Inhalt und Funktionalität um bis zu 200% verkleinert werden. 
Es soll vermieden werden, Text in Form eines Bildes darzustellen - mit Ausnahme von anpassbaren Bildern, Logos und jenen Fällen, in denen eine bestimmte Darstellung eines Textes als wesentlich für die Art der vermittelten Information angesehen wird.Ja

Anforderung 5

Über die Tastatur zugänglich: alle Funktionen sind auch über die Tastatur zugänglich.

BeschreibungÜbereinstimmung
Alle Funktionen können über die Tastatur genutzt werden, ohne dass bestimmte Zeiten für einzelnen eingaben erforderlich sind.Ja
Funktionen, die eine benutzerabhängige Eingabe erfordern und die nicht in gleichwertiger Weise über Tastatureingaben erreicht werden können, sind über andere Eingabegeräte nutzbar.Ja
Alle Komponenten der Seite sind auch über die Tastatur erreichbar.Ja
Der Benutzer ist in der Lage, den Fokus der Seitenkomponenten über die Tastatur zu verwalten.Ja
Der Benutzer wird explizit darauf hingewiesen, wie die Anordnung freigegeben werden kann, wenn die Verwendung der normalen Tasten (Pfeil oder Registerkarte) nicht ausreicht.n.a.

Anforderung 6

Angemessene zeitliche Verfügbarkeit: Der Benutzer hat genügend Zeit, den Inhalt zu lesen und zu nutzen

BeschreibungÜbereinstimmung
Bei einem Zeitfenster von weniger als 20 Stunden, der für die Aktivität nicht ausschlaggebend ist und nicht Echtzeit-Ereignisse betrifft, muss mindestens einer der folgenden Fälle erfüllt werden: (wählen Sie eine der folgenden Optionen)n.a.
Der Benutzer kann das Zeitlimit entfernen, bevor es erreicht istn.a.
Der Benutzer kann das Zeitlimit anpassen, bevor es erreicht wird, indem er die Dauer um mindestens das 10-fache verlängert.n.a.
Der Benutzer kann das Zeitlimit verlängern, indem er eine Operation bis zu maximal 10 Mal ausführt.n.a.
Für Animationen, blinkende, scrollende oder sich selbst aktualisierende Inhalte, die nicht wesentlicher Bestandteil der Aktivität sind, gibt es Mechanismen zum Anhalten, Unterbrechen und Ausblenden.Ja
Automatische Aktualisierungen, die parallel zu anderen Inhalten präsentiert werden, die nicht wesentlicher Bestandteil der Aktivität sind, sind mit Mechanismen zum Anhalten, Unterbrechen und Ausblenden ausgestattet.n.a.

Anforderung 7

Epileptische Anfälle: Es werden keine Inhalte entwickelt, die epileptische Anfälle auslösen können.

BeschreibungÜbereinstimmung
Die Seiten enthalten keine Elemente, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken. n.a
Jedes Blinken entspricht den in der WCAG 2.0 angegebenen Schwellenwerten. n.a

Anforderung 8

Navigierbar: Dem Benutzer werden Hilfsfunktionen geboten, um zu navigieren, Inhalte zu finden und die eigene Position auf der Website und den Seiten zu bestimmen.

BeschreibungÜbereinstimmung
Es werden Möglichkeit zum Überspringen üblicher mehrseitiger Inhaltsblöcke bereitgestellt.Ja
Die Seiten haben erklärende Titel (<Titel>), die ihr Thema und ihren Zweck beschreiben. Ja

Kontrollpunkt 8.3 – Anordnung der Schwerpunkte

BeschreibungÜbereinstimmung
Die Objekte erhalten die Reihenfolge nach einer Anordnung, die ihren Sinn und ihre Funktionsweise bewahrt Ja
Verwendung und Textbeschreibung der Links sind klar verständlich, wenn sie alleine stehen aber auch wenn sie im Kontext gelesen werden.Ja
Seiten, die nicht das Ergebnis oder Teil einer Aktion sind, werden durch mehrere Methoden gekennzeichnet. Ja
Die Inhalte sind logisch organisiert, wobei die korrekte fortlaufende hierarchische Reihenfolge durch die angemessene Verwendung von Titeln (<H[x]>) eingehalten wird.Ja
Alle Benutzeroberflächen, die über die Tastatur bedient werden können, verfügen über Funktionen, die den Schwerpunkt anzeigen (Aktiv, Fokus, Hover) und diesen deutlich hervorheben.Ja

Anforderung 9

Lesbar: Der Textinhalt ist lesbar und verständlich.

BeschreibungÜbereinstimmung
Die Sprache der Seite wird durch Technologien definiert, die mit der Barrierefreiheit kompatibel sind. Ja
Texte in anderen Sprachen als der Hauptsprache, werden unter Verwendung der Attribute unterstützender Technologien bereitgestellt und korrekt definiert.Ja

Anforderung 10

Vorhersagbar: Die Webseite erscheint vorhersagbar und verhält sich vorhersehbar.

BeschreibungÜbereinstimmung
Änderungen des Kontextes werden nicht automatisch eingeleitet, wenn eine Komponente den Schwerpunkt erhält. Ja
Änderungen des Kontextes erfolgen nicht automatisch. In besonderen Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird der Benutzer vorab benachrichtigt.Ja
Mehrseitige Navigationsmechanismen werden immer in der gleichen Weise dargestellt, es sei denn, der Benutzer veranlasst eine Änderung.Ja
Komponenten, die die gleiche Funktionalität erfüllen, sind einheitlich gekennzeichnet.Ja

Anforderung 11

Hilfestellung bei der Eingabe von Daten und Informationen: Der Benutzer wird darin unterstützt, Fehler zu vermeiden und Korrekturen zu erleichtern.

BeschreibungÜbereinstimmung
Fehler, die bei der Eingabe automatisch erkannt werden, werden eindeutig identifiziert und durch Text umfassend beschrieben. Ja
Für die korrekte Ausführung von Eingaben / Operationen werden Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt.Ja
Für Fehler, die korrigiert werden können, ohne die Sicherheit und den Zweck des Inhalts zu beeinträchtigen, werden dem Benutzer Vorschläge unterbreitet.Ja
Webseiten mit Funktionen zur steuerbaren Datenverwaltung durch den Benutzer, müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Reversibilität: Aktionen/Operationen sind reversibeln.a.
Kontrolle: Die vom Benutzer eingegebenen Daten werden überprüft, und es besteht die Möglichkeit, etwaige Eingabefehler zu korrigieren.n.a.
Bestätigung: Es steht eine Funktion zur Überprüfung, Bestätigung und Korrektur von Informationen vor der endgültigen Eingabe zur Verfügung.n.a.

Anforderung 12

Kompatibel: Gewährleistung maximaler Kompatibilität mit Benutzerprogrammen und unterstützenden Technologien

BeschreibungÜbereinstimmung
Markup-Sprachen werden entsprechend den Vorgaben der jeweiligen, formalen Grammatik (HTML 5) verwendet. Ja
Die durch den Markup-Validation-Service (W3C) analysierten Seiten sind gültig.Ja
Die Stilvorlagen, die durch den CSS Validation Service (W3C) analysiert wurden, sind gültigJa
In allen Komponenten der Benutzerschnittstelle werden Name (Beschreibung) und Rolle (Zweck oder Funktionalität) durch unterstützende Technologien definiert.Ja
Die Eigenschaften und Werte von Schnittstellenkomponenten können vom Benutzer eingestellt werden; Benachrichtigungen über Änderungen des Zustands dieser Elemente werden den Benutzerprogrammen, einschließlich unterstützender Technologien, zur Verfügung gestellt.Ja